Prüfverordnung · BY

Prüfverordnung
Bayern

Verordnung über Prüfungen von sicherheitstechnischen Anlagen und Einrichtungen (Sicherheitsanlagen-Prüfverordnung) (SPrüfV)

Rechtsstand 23. Oktober 2026 Aktualisiert 24. Oktober 2026 6 amtliche Quellen

Alle Angaben ohne Gewähr, recherchiert nach bestem Wissen. Allgemeine Fachinformation, keine Rechtsberatung. Hinweis zu Haftung und Gewähr

Das Wichtigste in Kürze

  1. 01

    In Bayern gilt die Sicherheitsanlagen-Prüfverordnung (SPrüfV). Anerkennung und Pflichten der Prüfsachverständigen regelt die PrüfVBau. Beide treten mit Ablauf des 31.12.2028 außer Kraft.

  2. 02

    Sieben Anlagenarten prüfen Prüfsachverständige vor der ersten Inbetriebnahme, nach wesentlichen Änderungen und innerhalb von drei Jahren. Drei davon dürfen wiederkehrend auch Sachkundige prüfen.

  3. 03

    Werden Mängel nicht in der vom Prüfsachverständigen gesetzten Frist beseitigt, unterrichtet er unverzüglich die Bauaufsichtsbehörde (§ 24 PrüfVBau).

  4. 04

    Bescheinigungen und Bestätigungen sind mindestens fünf Jahre aufzubewahren. Die Prüfgrundsätze sind in Bayern nicht rechtsverbindlich eingeführt.

Geltende Vorschriften

  • Prüfverordnung

    Verordnung über Prüfungen von sicherheitstechnischen Anlagen und Einrichtungen (Sicherheitsanlagen-Prüfverordnung) (SPrüfV)

    Vom 03.08.2001 (GVBl. S. 593), zuletzt geändert durch Verordnung vom 07.08.2018 (GVBl. S. 694). Tritt mit Ablauf des 31.12.2028 außer Kraft (§ 4)

    Amtliche Fassung
  • Prüfsachverständigenverordnung

    Prüfsachverständigenverordnung (PrüfVBau)

    Vom 29.11.2007 (GVBl. S. 829), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23.12.2020 (GVBl. S. 663). Anerkennung und Pflichten der Prüfsachverständigen, Meldung an die Bauaufsicht in § 24. Tritt ebenfalls mit Ablauf des 31.12.2028 außer Kraft

    Amtliche Fassung
  • Prüfgrundsätze

    Grundsätze für die Prüfung technischer Anlagen (ARGEBAU, Fassung Dezember 2001)

    In Bayern nicht rechtsverbindlich eingeführt. Laut den FAQ zur SPrüfV können sie Grundlage der Prüfung sein

    Amtliche Fassung

Prüfpflichtige Anlagen

Prüfpflichtige Anlagen in Bayern
AnlageErstprüfungWiederkehrende PrüfungHinweis
Lüftungsanlagenvor der ersten Inbetriebnahmealle 3 Jahre
CO-Warnanlagenvor der ersten Inbetriebnahmealle 3 Jahre
Rauchabzugsanlagen, maschinelle Anlagen zur Rauchfreihaltung von Rettungswegen, Lüftungsanlagen zur Entrauchungvor der ersten Inbetriebnahmealle 3 Jahre
Selbsttätige Feuerlöschanlagenvor der ersten Inbetriebnahmealle 3 JahreEtwa Sprinkler-, Sprühwasser- und Wassernebel-Löschanlagen
Nichtselbsttätige Feuerlöschanlagen mit nassen Steigleitungen, Druckerhöhungsanlagenvor der ersten Inbetriebnahmealle 3 JahreEinschließlich Anschluss an die Wasserversorgungsanlage. Wiederkehrend auch durch Sachkundige
Brandmelde- und Alarmierungsanlagenvor der ersten Inbetriebnahmealle 3 JahreWiederkehrend auch durch Sachkundige
Sicherheitsstromversorgungenvor der ersten Inbetriebnahmealle 3 JahreWiederkehrend auch durch Sachkundige
Sonstige Einrichtungenvor der ersten Inbetriebnahmewiederkehrend, Abstand in der Verordnung nicht geregeltPrüfung durch Sachkundige (§ 2 Abs. 4), insbesondere Feuerschutzabschlüsse, automatische Schiebetüren und elektrisch verriegelte Türen in Rettungswegen, Schutzvorhänge, Blitzschutzanlagen, Brandschutzklappen und tragbare Feuerlöscher

Fristen

  1. Erstprüfung

    vor der ersten Inbetriebnahme

    Der baulichen Anlage

  2. Nach wesentlicher Änderung

    unverzüglich

    Der baulichen Anlage oder der sicherheitstechnischen Anlagen und Einrichtungen

  3. Wiederkehrende Prüfung

    innerhalb von 3 Jahren

    Einheitlich für alle Anlagen nach § 2 Abs. 1

  4. Mängelbeseitigung

    unverzüglich

    Der Prüfsachverständige legt eine Frist fest. Wird sie überschritten, unterrichtet er die Bauaufsicht

Mängelregeln

Mängelklassen sind nicht geregelt. Festgestellte Mängel sind unverzüglich zu beseitigen oder beseitigen zu lassen (§ 2 Abs. 6 SPrüfV). Laut den FAQ zur SPrüfV setzt die Bescheinigung voraus, dass die Mängel beseitigt sind und der Prüfsachverständige das festgestellt hat.

Wie Sie Mängel einordnen und über mehrere Prüfungen verfolgen: Leitfaden Mängel einordnen

Meldepflichten

Werden festgestellte Mängel nicht in der vom Prüfsachverständigen festgelegten Frist beseitigt, unterrichtet er unverzüglich die Bauaufsichtsbehörde (§ 24 Satz 2 PrüfVBau). Eine Übersendung der Bescheinigungen an die Bauaufsicht ist nicht vorgeschrieben. Für Sachkundige enthält die PrüfVBau keine Meldepflicht.

An wen
Bauaufsichtsbehörde
Frist
unverzüglich

Weiterbetrieb

Eine fachliche Einschätzung des Prüfsachverständigen zum Weiterbetrieb ist in der Verordnung nicht geregelt.

Aufbewahrung

Frist
mindestens 5 Jahre
Aufbewahren muss
Bauherr oder Betreiber

Gilt für Bescheinigungen der Prüfsachverständigen und Bestätigungen der Sachkundigen. Vorlage an die Bauaufsichtsbehörde auf Verlangen (§ 2 Abs. 7 SPrüfV).

Neue Muster-Prüfverordnung

Stand der Umsetzung in Bayern: noch offen

Bayern hat die neue Muster-Prüfverordnung (Stand 21.10.2025) und die Muster-Prüfgrundsätze (Fassung 24.04.2026) bisher nicht in Kraft gesetzt. SPrüfV und PrüfVBau treten mit Ablauf des 31.12.2028 außer Kraft.

Was sich mit den neuen Muster-Regeln ändert: Neue Muster-Prüfverordnung im Überblick

Prüfsachverständige

Prüfsachverständige für sicherheitstechnische Anlagen und Einrichtungen nach der PrüfVBau, anerkannt vom Eintragungsausschuss bei der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau. Voraussetzungen sind unter anderem ein Ingenieurstudium, ein Fachgutachten und mindestens fünf Jahre Ingenieurtätigkeit in der Fachrichtung. Die Anerkennung erlischt mit Vollendung des 70. Lebensjahres. Sachkundige sind Ingenieure der Fachrichtung oder Personen mit abgeschlossener handwerklicher oder gleichwertiger Ausbildung, jeweils mit mindestens fünf Jahren Berufserfahrung. Sie brauchen keine Anerkennung.

Besonderheiten

  • Keine Prüfpflicht aus der Verordnung allein. Die SPrüfV greift, wenn die Anlagen nach einer Sonderbauverordnung erforderlich sind, im Einzelfall von der Bauaufsicht oder einem Prüfsachverständigen für Brandschutz gefordert werden oder Gegenstand eines geprüften oder bescheinigten Brandschutznachweises sind (§ 1 Abs. 1).
  • Industriebauten. Die Bauaufsichtsbehörden sollen auf die Prüfungen verzichten, wenn Wirksamkeit und Betriebssicherheit der Anlagen auf andere Weise sichergestellt sind (§ 1 Abs. 2).
  • Amtliches Formular. Für die Bescheinigung gibt es ein Formblatt (Anlage 16 der Bauantragsformulare, Stand März 2024). Ein eigenes Feld für Mängel enthält es nicht.
  • Trockene Steigleitungen. Nichtselbsttätige Feuerlöschanlagen mit trockenen Steigleitungen fallen laut den FAQ zur SPrüfV nicht unter § 2 Abs. 1.
  • Ordnungswidrigkeit. Wer Prüfungen nicht oder nicht rechtzeitig veranlasst oder Mängel nicht unverzüglich beseitigt, handelt ordnungswidrig (§ 3 SPrüfV).

Amtliche Quellen

  1. Sicherheitsanlagen-Prüfverordnung (SPrüfV), Gesamtausgabe BAYERN.RECHT
  2. Prüfsachverständigenverordnung (PrüfVBau) BAYERN.RECHT
  3. Verordnung zur Anpassung an die Bayerische Bauordnung vom 07.08.2018 (GVBl. S. 694) Verkündungsplattform Bayern
  4. SPrüfV, häufig gestellte Fragen, Stand 11.02.2021 Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr
  5. Anlage 16: Bescheinigung sicherheitstechnische Anlagen und Einrichtungen, Stand März 2024 Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr
  6. Muster-Prüfgrundsätze, Fassung 24.04.2026 Bauministerkonferenz

Häufige Fragen zur Prüfverordnung Bayern

Wo finde ich den Volltext der SPrüfV?

Den amtlichen Volltext finden Sie im Landesrechtsportal bzw. Verkündungsblatt des Landes. Maßgeblich ist allein diese amtliche Fassung. Unsere Seite fasst die wichtigsten Regeln zusammen und verweist je Aussage auf die Fundstelle.

Wie heißt die Prüfverordnung in Bayern?

Sicherheitsanlagen-Prüfverordnung, kurz SPrüfV. Sie regelt die Prüfung sicherheitstechnischer Anlagen und Einrichtungen in Sonderbauten und in Mittel- und Großgaragen. Die Pflichten der Prüfsachverständigen stehen in der PrüfVBau.

Wer darf in Bayern technische Anlagen prüfen?

Grundsätzlich Prüfsachverständige nach der PrüfVBau. Die wiederkehrenden Prüfungen von nassen Steigleitungen mit Druckerhöhung, Brandmelde- und Alarmierungsanlagen und Sicherheitsstromversorgungen dürfen auch Sachkundige übernehmen, ebenso die Prüfung sonstiger Einrichtungen wie Feuerschutzabschlüsse oder Brandschutzklappen.

Wann muss die Bauaufsicht informiert werden?

Wenn festgestellte Mängel nicht in der vom Prüfsachverständigen festgelegten Frist beseitigt werden. Dann unterrichtet der Prüfsachverständige die Bauaufsichtsbehörde unverzüglich.

Bis wann gilt die SPrüfV?

SPrüfV und PrüfVBau treten nach ihrem Wortlaut mit Ablauf des 31.12.2028 außer Kraft.

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