LeitfadenWiederkehrende PrüfungEinstieg

Wiederkehrende Prüfung: den Vorbericht sicher fortschreiben

Was Sie aus dem letzten Prüfbericht übernehmen dürfen und was nie. Stammdaten bestätigen, offene Mängel nachprüfen, Kopierfehler vermeiden. Mit Checkliste.

+Letzter BerichtVorbereitungPrüfung vor OrtBewertungBerichtFortschreibungAnlagenakte3 offene Mängel
Abb. 01 Wiederkehrende Prüfung

Das Wichtigste in Kürze

  1. Die meisten Prüfungen sind Folgeprüfungen. Versicherer prüfen teils halbjährlich oder jährlich, das Baurecht in der Regel alle drei Jahre. Fast immer gibt es einen Vorbericht.
  2. Aus dem Vorbericht dürfen Stammdaten und offene Mängel übernommen werden, beides erst nach Ihrer Bestätigung. Befunde und Bewertungen stammen immer aus der aktuellen Prüfung.
  3. Jeder offene Mangel braucht im neuen Bericht einen eigenen Status: beseitigt, teilweise beseitigt, nicht beseitigt oder nicht nachgeprüft.
  4. Wurde die Anlage seit der letzten Prüfung wesentlich geändert, ist sie nach den Muster-Prüfgrundsätzen wie bei einer Erstprüfung zu prüfen.
  5. Der häufigste Fehler beim Kopieren ist nicht der Tippfehler, sondern der Mangel, der ohne Feststellung aus dem Bericht verschwindet.

Die meisten Prüfberichte entstehen nicht auf einem leeren Blatt. Die Sprinkleranlage wurde schon im letzten Jahr geprüft, die Gaslöschanlage vor drei Jahren, und der alte Bericht liegt im Ordner. Wer ihn kopiert und fortschreibt, spart Tipparbeit. Er trägt aber auch ein Risiko ins neue Dokument: veraltete Stammdaten, Befunde, die nicht mehr stimmen, und Mängel, die ohne Feststellung verschwinden. Dieser Leitfaden zeigt, was Sie aus dem Vorbericht übernehmen dürfen, was nie, und wie Sie offene Mängel sauber nachprüfen.

Warum es fast immer einen Vorbericht gibt

Sicherheitstechnische Anlagen werden nicht einmal geprüft, sondern immer wieder. Baurechtlich gilt für wiederkehrende Prüfungen in der Regel ein Abstand von drei Jahren, in einzelnen Ländern für bestimmte Anlagen auch sechs. Dazu kommen bei vielen Anlagen Prüfungen für den Versicherer, oft halbjährlich oder jährlich. Bei Löschanlagen ist die Folgeprüfung deshalb der Normalfall und die Erstprüfung die Ausnahme.

Die Muster-Prüfgrundsätze sehen den Vorbericht ausdrücklich vor. Der Betreiber stellt die erforderlichen Unterlagen bereit, darunter den Prüfbericht der zuletzt durchgeführten Prüfung. Und der neue Bericht muss feststellen, ob Mängel beseitigt wurden. Eine Regel, nach der ein Bericht Feststellungen aus dem Vorbericht übernimmt, gibt es dagegen nicht. Für jede Prüfung ist ein eigener Bericht zu erstellen.

Was Sie übernehmen dürfen und was nie

Die Grenze ist einfach zu ziehen, wenn man sie einmal ausgesprochen hat. Übernehmen dürfen Sie, was die Anlage beschreibt und was offen ist. Neu entstehen muss alles, was Ihr Urteil über den heutigen Zustand ausdrückt.

  1. Stammdaten

    Anlage, Standort, Auslegung

    Betreiber, Anlagentyp, Komponenten und Auslegungsdaten. Erst gültig, wenn Sie sie als unverändert oder korrigiert bestätigt haben.

    nach Bestätigung

  2. Offene Mängel

    Als Nachprüfliste

    Jeder offene Mangel mit Nummer, Klasse und Frist. Nicht als Befund, sondern als Punkt, den Sie heute nachprüfen.

    nach Bestätigung

  3. Gliederung

    Aufbau und Formulierungen

    Ihre Vorlage und Ihre Standardtexte. Nur als Rahmen, nicht als Aussage über die heutige Prüfung.

    nur als Gerüst

  4. Befunde

    Feststellungen und Messwerte

    Was Sie heute sehen und messen, steht im Bericht. Was letztes Mal galt, gehört nicht hinein.

    nie übernehmen

  5. Ergebnis

    Bewertung und Gesamturteil

    Mängelklassen neuer Befunde, Gesamtergebnis und Bescheinigungen entstehen immer aus der aktuellen Prüfung.

    nie übernehmen

Was aus dem Vorbericht in den neuen Bericht darf. Grün heißt: nach Bestätigung. Rot heißt: nie.

Schritt für Schritt: vom Vorbericht zum neuen Bericht

  1. Vorbericht anfordern

    Mit der Terminbestätigung beim Betreiber. Auch Berichte von Vorprüfern oder für den Versicherer gehören dazu.

  2. Wesentliche Änderungen klären

    Wurde die Anlage seit der letzten Prüfung wesentlich geändert? Dann wie bei einer Erstprüfung prüfen.

  3. Stammdaten bestätigen

    Abschnitt für Abschnitt: unverändert oder geändert. Erst dann gelten sie.

  4. Nachprüfliste vorbereiten

    Alle offenen Mängel mit Nummer, Ort und altem Foto. Offline griffbereit für den Ortstermin.

  5. Vor Ort nachprüfen

    Jeden offenen Mangel ansehen und mit einem neuen Foto oder einer Notiz belegen.

  6. Status setzen

    Je Mangel beseitigt, teilweise beseitigt, nicht beseitigt oder nicht nachgeprüft. Neue Befunde getrennt davon bewerten.

Offene Mängel nachprüfen

Die Feststellung der Mängelbeseitigung ist kein Satz am Ende des Berichts, sondern eine Aussage zu jedem einzelnen offenen Mangel. Bewährt haben sich vier Status:

Status Bedeutung Was in den Bericht gehört
beseitigt Der Mangel ist behoben. Kurze Feststellung, möglichst mit Foto
teilweise beseitigt Ein Teil ist erledigt, ein Teil nicht. Was offen bleibt, mit neuer oder bestätigter Frist
nicht beseitigt Der Mangel besteht unverändert. Hinweis auf die abgelaufene Frist und gegebenenfalls die Meldung
nicht nachgeprüft Sie konnten den Mangel nicht ansehen. Der Grund, etwa fehlender Zugang

Behalten Sie dabei die Nummer bei. M-03 bleibt M-03 über alle Prüfungen der Anlage. Taucht ein beseitigter Mangel später wieder auf, vermerken Sie den Bezug auf die alte Nummer. Wie Sie neue Mängel einordnen, zeigt der Leitfaden Mängel einordnen.

Typische Fehler beim Fortschreiben

  • Der verschwundene Mangel. Beim Kopieren wird die Mängelliste gekürzt, ein offener Mangel fehlt im neuen Bericht. Genau diese Lücke findet die Behörde am häufigsten.
  • Der stehen gebliebene Befund. Ein Satz aus dem Vorjahr beschreibt einen Zustand, den es heute nicht mehr gibt, oder bestätigt etwas, das Sie diesmal gar nicht geprüft haben.
  • Veraltete Stammdaten. Neuer Betreiber, neuer Ansprechpartner, ein getauschtes Bauteil. Wer nicht bestätigt, schreibt Fehler fort.
  • Falsches Datum, falsche Nummer. Prüfdatum, Berichtsnummer oder Prüfgrundlage stammen noch aus der Vorlage.
  • Wesentliche Änderung übersehen. Ein Umbau seit der letzten Prüfung verlangt einen anderen Prüfumfang. Fragen Sie danach, bevor Sie den alten Umfang übernehmen.

Checkliste für die Folgeprüfung

Bevor Sie einen fortgeschriebenen Bericht unterschreiben

Vorbericht
Offene Mängel
Neuer Bericht

Wie Pruef dabei hilft

In Pruef ist vorgesehen, dass Sie den letzten Bericht einer Anlage einmal übernehmen, als Word, PDF oder Scan. Die App liest Stammdaten und Mängel aus und zeigt jede Angabe neben ihrer Fundstelle im Vorbericht. Sie bestätigen oder korrigieren, was nicht sicher erkannt wird, bleibt leer. Bei der nächsten Prüfung stehen die offenen Mängel als Nachprüfliste bereit, und den Status jedes Mangels setzen Sie selbst. Befunde und Bewertungen übernimmt Pruef nie aus dem Vorbericht. Nach der Freigabe schreiben sich offene Mängel und Fristen in der Anlagenakte fort, ein erneuter Import ist dann nicht nötig.

Pruef ist gemeinsam mit Prüfsachverständigen in der Erprobung. Wenn Sie sehen möchten, wie das mit Ihren Berichten aussieht, schreiben Sie uns. Am besten mit zwei Berichten derselben Anlage, gern geschwärzt.

Häufige Fragen

Darf ich den Bericht vom letzten Jahr als Vorlage kopieren?

Als Gerüst ja, als Inhalt nein. Aufbau, Stammdaten und die Liste der offenen Mängel können Sie übernehmen. Jede Angabe müssen Sie aber neu bestätigen, und Befunde, Bewertungen und das Ergebnis entstehen aus der aktuellen Prüfung. Für jede Prüfung ist ein eigener Bericht zu erstellen.

Wer muss mir den Vorbericht geben?

Nach den Muster-Prüfgrundsätzen stellt der Betreiber die für die Prüfung erforderlichen Unterlagen bereit, ausdrücklich auch den Prüfbericht der zuletzt durchgeführten Prüfung. Fordern Sie ihn am besten mit der Terminbestätigung an.

Was schreibe ich, wenn ich einen alten Mangel nicht ansehen konnte?

Genau das. Der Status lautet dann „nicht nachgeprüft“, mit einem kurzen Grund, etwa weil der Bereich nicht zugänglich war. Den Mangel einfach wegzulassen ist keine Option, denn dann fehlt die Feststellung der Mängelbeseitigung.

Stammt der Vorbericht von einem anderen Prüfer, was ändert sich?

Fachlich wenig. Sie übernehmen Stammdaten und offene Mängel genauso kritisch wie aus einem eigenen Bericht und bestätigen jede Angabe selbst. Achten Sie zusätzlich darauf, dass Sie die Mängelnummern des Vorprüfers im eigenen Bericht nachvollziehbar zuordnen.

Weiter im KapitelMängel einordnen: Was heute gilt und was die Klassen geringfügig, wesentlich, gefährlich bedeuten

Quellen

  1. Muster-Prüfgrundsätze, Fassung November 2010, Hessisches Wirtschaftsministerium
  2. Entwurf der Bremischen Anlagenprüfverordnung 2026, Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung Bremen
  3. Qualitätsmonitoring PrüfVO 2012, Bezirksregierung Düsseldorf

Dieser Beitrag ist allgemeine Fachinformation und keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die Vorschriften, die in Ihrem Bundesland und für Ihre Anlage gelten. Stand: 23. Oktober 2026.

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