# Pruefwesen > Pruefwesen entwickelt Pruef, die App für Prüfberichte an sicherheitstechnischen Anlagen. Fotos, Notizen und Sprachnachrichten vom Ortstermin werden zum Entwurf des Prüfberichts in der Vorlage des Prüfbüros. Der Prüfer prüft und entscheidet. Pruefwesen ist der Anbieter; Pruef ist das Produkt. Zielgruppe: Prüfsachverständige und Prüfbüros in Deutschland. Sprache der Website: Deutsch. Stand der Inhalte: 2026-10-29. Dieses Dokument wird bei jeder Veröffentlichung automatisch aus den Inhalten der Website erzeugt. ## Kernaussagen - Mobile Erfassung von Sprache und Fotos am Prüfobjekt - Offline-Sicherung auf dem Gerät und spätere Übertragung - Transkription und Fotoanalyse als prüfbare Vorschläge - Strukturierte Angaben mit nachvollziehbarer Quelle - Prüfberichte in firmenspezifischen Vorlagen mit Prüfberichtnummer - Bearbeitbarer Entwurf und PDF-Export - Übernahme des letzten Prüfberichts mit Bestätigung jeder Angabe - Nachprüfliste offener Mängel aus dem Vorbericht - Feststellung der Mängelbeseitigung im Bericht - Die fachliche Bewertung und Freigabe eines Berichts bleiben immer bei den verantwortlichen Sachverständigen; erkannte Werte sind Vorschläge. - Die meisten Prüfungen sind Folgeprüfungen: Versicherer prüfen teils halbjährlich oder jährlich, das Baurecht alle drei Jahre. Pruef kennt deshalb den letzten Bericht einer Anlage und legt offene Mängel zur Nachprüfung bereit. - Aus dem Vorbericht übernimmt Pruef nur Stammdaten und offene Mängel. Befunde und Bewertungen stammen immer aus Ihrer aktuellen Prüfung. - Pruef befindet sich gemeinsam mit Prüfsachverständigen in der Erprobung. ## Seiten - [Startseite](https://pruefwesen.de/): Kernbotschaft „Sie prüfen. Pruef dokumentiert.“, Alltag nach dem Ortstermin, drei Schritte (Vor Ort, Im Büro, Abschluss), Folgeprüfung mit Vorbericht, interaktiver Ablauf, Zielgruppe, Rechenbeispiel - [So funktioniert Pruef](https://pruefwesen.de/#prueflo): Erfassen vor Ort, Bewerten im Cockpit, Freigeben nach Vollständigkeitsprüfung - [Folgeprüfung](https://pruefwesen.de/#folgepruefung): Jeder Bericht baut auf dem letzten auf, offene Mängel werden nachgeprüft und fortgeschrieben - [Ablauf zum Durchklicken](https://pruefwesen.de/#ablauf): Einsprechen und fotografieren, Angaben prüfen, Prüfbericht erstellen - [Produkt](https://pruefwesen.de/pruef): Pruef im Detail, Ablauf als Kreislauf vom letzten Bericht bis zur Fortschreibung, Übernahme des Vorberichts, Erfassung vor Ort, Aufbereitung, Bewertungs-Cockpit, Bericht und Freigabe, Datenschutz, Anlagen, Kennenlernen - Markdown-Fassung: https://pruefwesen.de/pruef.md - [Über uns](https://pruefwesen.de/ueber-uns): wer hinter Pruefwesen und Pruef steht, Grundsätze und Zusammenarbeit mit Prüfsachverständigen - [Ressourcen](https://pruefwesen.de/ressourcen): Einstieg in Blog, Leitfäden, Prüfverordnungen der Bundesländer, FAQ und Ersparnisrechner - [FAQ](https://pruefwesen.de/faq): Antworten zu Pruef, bestehenden Berichten und Folgeprüfung, KI und Verantwortung, Datenschutz, Prüfbericht und Vorschriften, Kosten und Start - Markdown-Fassung: https://pruefwesen.de/faq.md - [Ersparnisrechner](https://pruefwesen.de/ersparnisrechner): berechnet die eingesparte Schreibzeit und zusätzliche Prüfkapazität eines Prüfbüros ## Blog Übersicht: https://pruefwesen.de/blog - [Folgeprüfung: Warum in 62 % der Berichte die Feststellung der Mängelbeseitigung fehlt](https://pruefwesen.de/blog/maengelbeseitigung-folgepruefung) (Prüfpraxis): In 62 % der geprüften Berichte fehlte die Feststellung, ob frühere Mängel beseitigt wurden. Woran das liegt und wie Sie die Lücke schließen. - Bei einer Überprüfung von 104 Prüfberichten durch die Bezirksregierung Düsseldorf fehlte in 62 % der Berichte zur technischen Gebäudeausrüstung die Feststellung, ob frühere Mängel beseitigt wurden. Es war die häufigste Lücke. - Die Ursache liegt selten in der Prüfung, sondern im Weg vom Vorbericht zum neuen Bericht. Folgeprüfungen sind der Normalfall, und offene Mängel gehen beim Fortschreiben leicht verloren. - Die Muster-Prüfgrundsätze verlangen die Feststellung der Mängelbeseitigung ausdrücklich. Der Betreiber muss dafür den Bericht der letzten Prüfung bereitstellen. - Bremen plant in seinem Anhörungsentwurf, wesentliche und gefährliche Mängel unmittelbar an die Bauaufsicht übermitteln zu lassen. Umso wichtiger wird es, jeden offenen Mangel bis zur Beseitigung zu verfolgen. - Die Lösung ist eine Nachprüfliste: jeder offene Mangel mit fester Nummer und einem eigenen Status im neuen Bericht, auch wenn er „nicht nachgeprüft“ lautet. - Markdown-Fassung: https://pruefwesen.de/blog/maengelbeseitigung-folgepruefung.md · Stand 2026-10-29 - [Wie KI Prüfsachverständige beim Prüfbericht entlastet](https://pruefwesen.de/blog/ki-im-pruefalltag) (Prüfpraxis): Vom Diktat im Technikraum bis zum fertigen Bericht: Wo KI Prüfsachverständigen Schreibarbeit abnimmt und warum die Bewertung trotzdem bei Ihnen bleibt. - KI nimmt Prüfsachverständigen die Arbeit nach dem Ortstermin ab: Sprachnotizen abtippen, Fotos zuordnen, Befunde in die Berichtsvorlage übertragen und formulieren. - Die Prüfung vor Ort, die Bewertung der Mängel und die Unterschrift bleiben beim Prüfer. Die KI arbeitet nur mit dem, was er selbst erfasst hat. - Zu einem erfassten Befund kann die KI den passenden Eintrag aus dem Mängelkatalog des Büros vorschlagen. Gewählt wird aktiv, das Ergebnisfeld bleibt bis dahin leer. - Bei Folgeprüfungen gleicht die KI die Erfassung mit den offenen Mängeln aus dem Vorbericht ab. Den Status jedes Mangels setzt der Prüfer, übernommen werden nur Stammdaten und offene Mängel. - Besonders wertvoll ist die Lückensuche: Prüfpunkte ohne Befund und fehlende Pflichtangaben werden vor der Freigabe sichtbar. - Ein gutes Werkzeug verknüpft jede Aussage im Bericht mit ihrer Quelle, damit Sie jeden Satz in Sekunden gegen Ihre Erfassung prüfen können. - Markdown-Fassung: https://pruefwesen.de/blog/ki-im-pruefalltag.md · Stand 2026-10-29 - [KI im Prüfbericht: Was Prüfsachverständige heute dürfen und was nicht](https://pruefwesen.de/blog/ki-im-pruefbericht) (KI und Recht): Darf ein Prüfer KI für den Prüfbericht nutzen? Was das LG Darmstadt, die DIHK-Handreichung und das Berufsrecht sagen und wo die Grenze verläuft. - KI darf beim Prüfbericht helfen: beim Ordnen, Zusammenfassen und sprachlichen Glätten Ihrer eigenen Befunde. Die fachliche Bewertung muss von Ihnen selbst stammen. - Das LG Darmstadt hat die Vergütung eines Gerichtssachverständigen auf 0 Euro festgesetzt. Er hatte ein weitgehend KI-erstelltes Gutachten vorgelegt und das verschwiegen. - Am strengsten ist die DIHK-Handreichung vom 24.06.2026 für öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige: KI nur für untergeordnete Hilfstätigkeiten und mit Offenlegung. - Maßstab ist eine echte Kontrolle jeder KI-Ausgabe. Ungeprüft übernommene KI-Texte gelten nach einer Einschätzung im Deutschen Architektenblatt regelmäßig als grob fahrlässig. - Fotos und Kundendaten gehören nicht in offene KI-Dienste. Geeignet sind Anbieter mit Auftragsverarbeitungsvertrag, die nicht mit Ihren Daten trainieren. - Markdown-Fassung: https://pruefwesen.de/blog/ki-im-pruefbericht.md · Stand 2026-10-29 - [Neue Muster-Prüfverordnung: Was sich für Prüfsachverständige technischer Anlagen ändert](https://pruefwesen.de/blog/neue-muster-pruefverordnung) (Baurecht): 23 Pflichtinhalte, elektrische Anlagen, Stichproben: was die Muster-Prüfverordnung 2025 und die Muster-Prüfgrundsätze 2026 im Prüfbericht ändern. - Es gibt eine neue Muster-Prüfverordnung (Stand 21.10.2025) und neue Muster-Prüfgrundsätze (Fassung 24.04.2026). Verbindlich werden sie erst, wenn ein Land sie übernimmt. Stand Oktober 2026 hat das noch kein Land getan. - Der Prüfbericht bekommt nach den Muster-Prüfgrundsätzen 23 Pflichtinhalte, darunter die Stichproben, die Messgeräte, die Feststellung der Mängelbeseitigung und die fachliche Einschätzung zum Weiterbetrieb. - Die Muster-Prüfverordnung nimmt „sonstige elektrische Anlagen nach Landesrecht“ auf. Ob die allgemeine Elektroanlage prüfpflichtig wird, entscheidet jedes Land. NRW, Rheinland-Pfalz und Hamburg prüfen sie schon heute. - Mängelklassen und eine sofortige Meldepflicht stehen nicht in den Mustern. Bremen plant in seinem Entwurf, wesentliche und gefährliche Mängel an die Bauaufsicht übermitteln zu lassen. - In Hessen gilt die bisherige Verordnung bis 31.12.2027, in Bayern bis 31.12.2028. - Markdown-Fassung: https://pruefwesen.de/blog/neue-muster-pruefverordnung.md · Stand 2026-10-29 ## Leitfäden Übersicht: https://pruefwesen.de/leitfaeden - [Wiederkehrende Prüfung: den Vorbericht sicher fortschreiben](https://pruefwesen.de/leitfaeden/vorbericht-fortschreiben) (Wiederkehrende Prüfung): Was Sie aus dem letzten Prüfbericht übernehmen dürfen und was nie. Stammdaten bestätigen, offene Mängel nachprüfen, Kopierfehler vermeiden. Mit Checkliste. - Die meisten Prüfungen sind Folgeprüfungen. Versicherer prüfen teils halbjährlich oder jährlich, das Baurecht in der Regel alle drei Jahre. Fast immer gibt es einen Vorbericht. - Aus dem Vorbericht dürfen Stammdaten und offene Mängel übernommen werden, beides erst nach Ihrer Bestätigung. Befunde und Bewertungen stammen immer aus der aktuellen Prüfung. - Jeder offene Mangel braucht im neuen Bericht einen eigenen Status: beseitigt, teilweise beseitigt, nicht beseitigt oder nicht nachgeprüft. - Wurde die Anlage seit der letzten Prüfung wesentlich geändert, ist sie nach den Muster-Prüfgrundsätzen wie bei einer Erstprüfung zu prüfen. - Der häufigste Fehler beim Kopieren ist nicht der Tippfehler, sondern der Mangel, der ohne Feststellung aus dem Bericht verschwindet. - Markdown-Fassung: https://pruefwesen.de/leitfaeden/vorbericht-fortschreiben.md · Stand 2026-10-29 - [Mängel einordnen: Was heute gilt und was die Klassen geringfügig, wesentlich, gefährlich bedeuten](https://pruefwesen.de/leitfaeden/maengelklassen-einordnen) (Mängel bewerten): Mängel einordnen, dokumentieren und melden: was gilt, was Bremen mit geringfügig, wesentlich und gefährlich plant und wie Sie einen Mängelkatalog aufbauen. - Heute regelt jedes Land selbst, wie Mängel einzuordnen sind. Viele unterscheiden Mängel mit konkreter Gefahr, die unverzüglich zu beseitigen sind, und sonstige Mängel mit angemessener Frist. - Die neue Muster-Prüfverordnung und die Muster-Prüfgrundsätze legen keine Mängelklassen fest. Sie verlangen eine Beschreibung und Bewertung jedes Mangels, eine Frist und die fachliche Einschätzung zum Weiterbetrieb. - Bremen plant als erstes Land, wesentliche und gefährliche Mängel an die Bauaufsicht übermitteln zu lassen. Die Begründung des Entwurfs unterscheidet geringfügige, wesentliche und gefährliche Mängel. - Einen verbindlichen Mängelkatalog gibt es für Brandschutz- und Gebäudetechnik weder bundes- noch landesweit. Ein eigener Katalog mit Beschreibung, Bewertung, Standardfrist und Fundstelle macht Ihre Bewertungen einheitlich. - Häufigste Lücke in der Praxis: Die Feststellung, ob frühere Mängel beseitigt wurden, fehlt im Bericht. - Markdown-Fassung: https://pruefwesen.de/leitfaeden/maengelklassen-einordnen.md · Stand 2026-10-29 - [Pflichtinhalte im Prüfbericht für technische Anlagen: die Checkliste](https://pruefwesen.de/leitfaeden/pflichtinhalte-pruefbericht-checkliste) (Prüfbericht): Was in einen Prüfbericht für technische Anlagen gehört, nach Baurecht, BetrSichV und DGUV. Mit Checkliste, häufigen Lücken, Unterschrift und Aufbewahrung. - Für Prüfberichte gibt es keine gesetzlich vorgeschriebene Vorlage. Vorgeschrieben sind Mindestinhalte, die je nach Rechtsrahmen unterschiedlich ausfallen. - Die neuen Muster-Prüfgrundsätze für bauordnungsrechtliche Prüfungen sehen 23 Pflichtpunkte vor, darunter die verwendeten Messgeräte und die Feststellung der Mängelbeseitigung. - Berichte scheitern öfter an fehlenden Angaben als an der Prüfung. In einer Auswertung in NRW fehlte die Feststellung der Mängelbeseitigung in 62 Prozent der Berichte zur technischen Gebäudeausrüstung. - Nach Betriebssicherheitsverordnung gehören Name und Unterschrift in den Bericht. Wird er nur elektronisch übermittelt, ist eine elektronische Signatur nötig. - Aufbewahrt wird je nach Grundlage bis zur nächsten Prüfung, meist fünf Jahre nach Landesbaurecht (sechs Jahre in Hessen, NRW und Rheinland-Pfalz) oder über die gesamte Betriebsdauer der Anlage. - Markdown-Fassung: https://pruefwesen.de/leitfaeden/pflichtinhalte-pruefbericht-checkliste.md · Stand 2026-10-29 ## Prüfverordnungen der Bundesländer Übersicht und Vergleich: https://pruefwesen.de/pruefverordnungen Prüfpflichten-Finder (Anlagenart je Bundesland): https://pruefwesen.de/pruefverordnungen/pruefpflichten-finder Ländervergleich Aufbewahrung: https://pruefwesen.de/pruefverordnungen/vergleich/aufbewahrungsfristen Ländervergleich Meldung an die Bauaufsicht: https://pruefwesen.de/pruefverordnungen/vergleich/meldepflichten Ländervergleich Einschätzung zum Weiterbetrieb: https://pruefwesen.de/pruefverordnungen/vergleich/weiterbetrieb Glossar: https://pruefwesen.de/glossar Alle Angaben ohne Gewähr, recherchiert nach bestem Wissen. Allgemeine Fachinformation, keine Rechtsberatung. - [Prüfverordnung Baden-Württemberg](https://pruefwesen.de/pruefverordnungen/baden-wuerttemberg): Prüfverordnung Baden-Württemberg: keine eigene, Prüfpflichten in VStättVO, VkVO und GaVO. Anlagen, Fristen, Meldung, Aufbewahrung, amtliche Fassung. - Verordnung: Versammlungsstättenverordnung (VStättVO) - Markdown-Fassung: https://pruefwesen.de/pruefverordnungen/baden-wuerttemberg.md · Stand 2026-10-29 - [Prüfverordnung Bayern](https://pruefwesen.de/pruefverordnungen/bayern): SPrüfV Bayern im Überblick: prüfpflichtige Anlagen, Fristen, Sachkundige, Meldung nach PrüfVBau, Aufbewahrung und Link zur amtlichen Fassung. - Verordnung: Verordnung über Prüfungen von sicherheitstechnischen Anlagen und Einrichtungen (Sicherheitsanlagen-Prüfverordnung) (SPrüfV) - Markdown-Fassung: https://pruefwesen.de/pruefverordnungen/bayern.md · Stand 2026-10-29 - [Prüfverordnung Berlin](https://pruefwesen.de/pruefverordnungen/berlin): Prüfverordnung Berlin: Prüfpflichten nach § 2 BetrVO, Meldung nach § 22 BauPrüfV. Anlagen, Fristen, Erstberichte, Aufbewahrung, amtliche Fassung. - Verordnung: Verordnung über den Betrieb von baulichen Anlagen (Betriebs-Verordnung) (BetrVO) - Markdown-Fassung: https://pruefwesen.de/pruefverordnungen/berlin.md · Stand 2026-10-29 - [Prüfverordnung Brandenburg](https://pruefwesen.de/pruefverordnungen/brandenburg): BbgSGPrüfV Brandenburg im Überblick: Anlagen, Fristen, verbindliche Prüfgrundsätze, Weiterbetrieb, Meldung, Aufbewahrung und Link zur amtlichen Fassung. - Verordnung: Brandenburgische Sicherheitstechnische Gebäudeausrüstungs-Prüfverordnung (BbgSGPrüfV) - Markdown-Fassung: https://pruefwesen.de/pruefverordnungen/brandenburg.md · Stand 2026-10-29 - [Prüfverordnung Bremen](https://pruefwesen.de/pruefverordnungen/bremen): BremAnlPrüfV Bremen im Überblick: Anlagen, Fristen, Prüfgrundsätze, Meldung, Aufbewahrung, Entwurf 2026 und Link zur amtlichen Fassung. - Verordnung: Bremische Verordnung über die Prüfung von sicherheitstechnischen Anlagen nach Bauordnungsrecht (Bremische Anlagenprüfverordnung) (BremAnlPrüfV) - Markdown-Fassung: https://pruefwesen.de/pruefverordnungen/bremen.md · Stand 2026-10-29 - [Prüfverordnung Hamburg](https://pruefwesen.de/pruefverordnungen/hamburg): PrüfVO Hamburg seit 01.01.2026: Anlagen inklusive elektrischer Anlagen, Durchschrift an die Bauaufsicht, drohende Gefahr, Aufbewahrung, amtliche Fassung. - Verordnung: Prüfverordnung (PrüfVO) - Markdown-Fassung: https://pruefwesen.de/pruefverordnungen/hamburg.md · Stand 2026-10-29 - [Prüfverordnung Hessen](https://pruefwesen.de/pruefverordnungen/hessen): TPrüfV Hessen im Überblick: Gebäude, Anlagen, Fristen, Meldung nach HPPVO, sechs Jahre Aufbewahrung, befristet bis 2027. Mit Link zur amtlichen Fassung. - Verordnung: Verordnung über die Prüfung technischer Anlagen und Einrichtungen in Gebäuden (Technische Prüfverordnung) (TPrüfV) - Markdown-Fassung: https://pruefwesen.de/pruefverordnungen/hessen.md · Stand 2026-10-29 - [Prüfverordnung Mecklenburg-Vorpommern](https://pruefwesen.de/pruefverordnungen/mecklenburg-vorpommern): BauPrüfVO M-V Teil 4 im Überblick: Gebäude, prüfpflichtige Anlagen, Fristen, Meldung, Aufbewahrung und Link zur amtlichen Fassung. - Verordnung: Verordnung über die Prüfingenieurinnen, Prüfingenieure, Prüfsachverständigen und die Prüfung technischer Anlagen (Bauprüfverordnung) (BauPrüfVO M-V) - Markdown-Fassung: https://pruefwesen.de/pruefverordnungen/mecklenburg-vorpommern.md · Stand 2026-10-29 - [Prüfverordnung Niedersachsen](https://pruefwesen.de/pruefverordnungen/niedersachsen): Prüfverordnung Niedersachsen: § 30 DVO-NBauO und NBauPrüfVO seit 01.09.2026. Anlagen, Fristen, jeder Bericht an die Bauaufsicht, amtliche Fassung. - Verordnung: Allgemeine Durchführungsverordnung zur Niedersächsischen Bauordnung (DVO-NBauO) - Markdown-Fassung: https://pruefwesen.de/pruefverordnungen/niedersachsen.md · Stand 2026-10-29 - [Prüfverordnung Nordrhein-Westfalen](https://pruefwesen.de/pruefverordnungen/nordrhein-westfalen): PrüfVO NRW im Überblick: Anlagen mit 3- und 6-Jahres-Fristen, Prüfgrundsätze NRW, Weiterbetrieb in drei Stufen, Meldung, Aufbewahrung, amtliche Fassung. - Verordnung: Verordnung über die Prüfung technischer Anlagen und wiederkehrende Prüfungen von Sonderbauten (Prüfverordnung) (PrüfVO NRW) - Markdown-Fassung: https://pruefwesen.de/pruefverordnungen/nordrhein-westfalen.md · Stand 2026-10-29 - [Prüfverordnung Rheinland-Pfalz](https://pruefwesen.de/pruefverordnungen/rheinland-pfalz): AnlPrüfVO Rheinland-Pfalz im Überblick: zwölf Anlagenarten, 3- und 6-Jahres-Fristen, Prüfgrundsätze RLP, Weiterbetrieb, Aufbewahrung, amtliche Fassung. - Verordnung: Landesverordnung über die Prüfung technischer Anlagen (AnlPrüfVO) - Markdown-Fassung: https://pruefwesen.de/pruefverordnungen/rheinland-pfalz.md · Stand 2026-10-29 - [Prüfverordnung Saarland](https://pruefwesen.de/pruefverordnungen/saarland): TPrüfVO Saarland im Überblick: Gebäude, prüfpflichtige Anlagen, Fristen, Prüfgrundsätze über die PPVO, Meldung, Aufbewahrung und amtliche Fassung. - Verordnung: Verordnung über Prüfungen von technischen Anlagen und Einrichtungen nach der Landesbauordnung (Technische Prüfverordnung) (TPrüfVO) - Markdown-Fassung: https://pruefwesen.de/pruefverordnungen/saarland.md · Stand 2026-10-29 - [Prüfverordnung Sachsen](https://pruefwesen.de/pruefverordnungen/sachsen): SächsTechPrüfVO im Überblick: Gebäude mit Schwellenwerten, Anlagen, Fristen, Mängel mit konkreter Gefahr, Meldung, Aufbewahrung und amtliche Fassung. - Verordnung: Sächsische Technische Prüfverordnung (SächsTechPrüfVO) - Markdown-Fassung: https://pruefwesen.de/pruefverordnungen/sachsen.md · Stand 2026-10-29 - [Prüfverordnung Sachsen-Anhalt](https://pruefwesen.de/pruefverordnungen/sachsen-anhalt): TAnlVO Sachsen-Anhalt im Überblick: Anlagen für Prüfsachverständige und Sachkundige, Fristen, Prüftermine, Meldung, Aufbewahrung und amtliche Fassung. - Verordnung: Verordnung über technische Anlagen und Einrichtungen nach Bauordnungsrecht (TAnlVO) - Markdown-Fassung: https://pruefwesen.de/pruefverordnungen/sachsen-anhalt.md · Stand 2026-10-29 - [Prüfverordnung Schleswig-Holstein](https://pruefwesen.de/pruefverordnungen/schleswig-holstein): PrüfVO Schleswig-Holstein im Überblick: Gebäude, prüfpflichtige Anlagen, Fristen, Prüfgrundsätze-Erlass, Meldung, Aufbewahrung und amtliche Fassung. - Verordnung: Landesverordnung über die Prüfung technischer Anlagen nach dem Bauordnungsrecht (Prüfverordnung) (PrüfVO) - Markdown-Fassung: https://pruefwesen.de/pruefverordnungen/schleswig-holstein.md · Stand 2026-10-29 - [Prüfverordnung Thüringen](https://pruefwesen.de/pruefverordnungen/thueringen): ThürTechPrüfVO im Überblick: Gebäude, prüfpflichtige Anlagen, Fristen, Erstberichte, Meldung nach ThürPPVO, Aufbewahrung und amtliche Fassung. - Verordnung: Thüringer Verordnung über die Prüfung technischer Anlagen und Einrichtungen in Gebäuden (ThürTechPrüfVO) - Markdown-Fassung: https://pruefwesen.de/pruefverordnungen/thueringen.md · Stand 2026-10-29 ## Pruef im Detail Quelle: https://pruefwesen.de/pruef Pruef befindet sich gemeinsam mit Prüfsachverständigen in der Erprobung. Der beschriebene Ablauf ist der Zielzustand. Einzelne Funktionen entstehen gerade erst, andere sind für später geplant, etwa die elektronische Signatur in der App. Die Übernahme bestehender Berichte und die Nachprüfliste erproben wir mit den ersten Büros. Aus dem Vorbericht übernimmt Pruef nur Stammdaten und offene Mängel. Befunde und Bewertungen stammen immer aus Ihrer aktuellen Prüfung. Ablauf einer Prüfung (Zuständigkeit in Klammern): - Phase A, Bestand übernehmen (Prüfer): Einmalig je Anlage: letzten Bericht hochladen, jede Angabe neben ihrer Fundstelle bestätigen. - Phase 0, Vorbereitung (Prüfer): Auftrag mit Objekt, Anlage und Berichtsprofil. Checkliste und Mängelkatalog laden. Bei Folgeprüfungen Stammdaten und offene Mängel aus der Anlagenakte. - Phase 1, Erfassung vor Ort (Prüfer): Fotos, Notizen, Sprachnachrichten, Messwerte. Prüfpunkte abhaken, offene Mängel nachprüfen. - Phase 2, Aufbereitung (Pruef): Transkription, Befunde mit Quelle, Abgleich mit offenen Mängeln, Lückenliste. - Phase 3, Bewertungs-Cockpit (Prüfer): Jede Klasse, Frist und jeden Mängelstatus aktiv entscheiden, Lücken klären. - Phase 4, Berichtsentwurf (Pruef): Text aus Ihren Entscheidungen, in Ihrer Vorlage. - Phase 5, Endkontrolle und Freigabe (Prüfer): Abschnittsweise prüfen, aktiv bestätigen, Version sperren. - Phase 6, Unterschrift, Ausgabe, Fortschreibung (Prüfer): Unterschreiben, an den Betreiber geben. Offene Mängel und Fristen in der Anlagenakte fortschreiben. Feste Regeln für Vorschläge und Bewertung: - Kein Vorschlag ohne einen Befund, den Sie erfasst haben. - Kein „Alle übernehmen“. Jede Bewertung ist eine eigene Entscheidung. - Pruef stuft nie herab und schlägt nie „mängelfrei“ vor. Im Zweifel die höhere Klasse oder „bitte bewerten“. - Für jeden offenen Mangel aus dem Vorbericht wählen Sie den Status selbst: beseitigt, teilweise beseitigt, nicht beseitigt oder nicht nachgeprüft. Ohne Vorauswahl. - Gesamtergebnis, Weiterbetrieb, Wirksamkeit und Betriebssicherheit entscheiden Sie ohne Vorschlag und ohne Vorauswahl. - Wo Ihr Landesrecht eine Meldung an die Bauaufsicht vorsieht, erinnert Pruef daran. Auslösen tun Sie sie. ## Kontakt und Betreiber - E-Mail: team@pruefwesen.de - Betreiber: Human Context Systems (Inh. Johannes Wicht), Fabriciusstraße 59, 65933 Frankfurt am Main - [Impressum](https://pruefwesen.de/impressum) - [Datenschutzerklärung](https://pruefwesen.de/datenschutz) ## Optional - [Vollständige Inhalte für KI-Assistenten](https://pruefwesen.de/llms-full.txt)